Du befindest dich hier: FSI Informatik » Informationen

Informationen

Hier haben wir grundlegende Informationen zum Informatik-Studium in Erlangen zusammengetragen. Weiterführende Inhalte liefert die Studienseite des Departments, rechtliche Details die Fachprüfungsordnung der Informatik, sowie die allgemeine Prüfungsordung der Fakultät.1)

Etwas nicht gefunden?
Kontaktiere uns und wir werden die Information ergänzen!

Allgemeines

  • Fragen und Antworten
    Vermischtes zu den verschiedensten Studienthemen
  • Evaluationen
    Sammlung der veröffentlichten Evaluationen von Lehrveranstaltungen (FAQ)
  • Videoaufzeichnungen
    Informationen zum Vorlesungsvideos, wo sie versteckt sind, und wie man darauf zugreifen kann
  • Weitere Links
    Seiten rund ums Studium, die FAU, Informatik, und Sonstiges
  • Stipendien
    Informationen über Stipendienplätze, die uns zugetragen werden
  • Online-Studium
    Tipps zum Online-Studium

Beratungsangebote

Studienstart

  • Erstsemestereinführung (ESE)
    Informationen zur aktuellen und zu früheren Einführungen
  • ESE-Heft
    Das FSI-Erstsemesterinformationsheft zum Informatikstudium in Erlangen

Informatik-Studium

Bachelor & Master

  • Nebenfach
    Liste an allgemein genehmigten Fächern, Einzelfallanträge, Besonderheiten
  • Rechtsgrundlagen
    diverse Prüfungsordnungen, Gesetze, et cetera
  • Notenbildung
    wie werden aus den einzelnen Prüfungen Noten gebildet und ausgewiesen

Bachelor

  • Studienplan (Anlage zur FPO)
    Übersicht der Vorlesungen und Prüfungen je Semester, GOP, Prüfungsdauer…
  • Modulhandbuch (Kapitel 3.3 des Studienführers)
    detailierte Informationen zu allen Pflichtvorlesungen
  • Prüfungstermine
    Zeigt an, an welchem Tag eine Prüfung in etwa stattfindet

Master

  • Grundlagen
    Voraussetzungen, Grobaufbau, und Besonderheiten
  • Wahlpflichtbereich
    Struktur und Freiheiten im Wahlpflichtbereich
  • Teilzeit
    Wege zum, Besonderheiten im und Wege aus dem Studium in Teilzeit
1)
die jeweils geltenden Ordnungen der verschiedenen Jahrgänge gibt es hier; nur das Prüfungsamt kann zum Prüfungsrecht verbindliche Auskünfte erteilen